In einem vorwiegend rechtsgeschichtlich angelegten Vortrag zieht Lukas Ospelt einen kritischen Vergleich zwischen dem österreichisch-liechtensteinischen Zoll- und Steuervertrag von 1852 (samt den Folgeverträgen) und dem schweizerisch-liechtensteinischen Zollanschlussvertrag von 1923. In die Gegenüberstellung werden die preussischen Zollverträge mit diversen deutschen (Klein-)Staaten, welche den österreichischen Verträgen mit Liechtenstein vermutlich als Vorbild gedient haben, ebenso miteinbezogen wie der österreichische Zollvertrag mit den italienischen Herzogtümern Modena und Parma von 1852 (samt Folgevertrag mit Modena von 1857) und die neueren schweizerisch-liechtensteinischen Staatsverträge (z.B. Währungsvertrag). Inhaltlich konzentriert sich der Vortrag auf die mit den Zollverträgen verbundenen institutionellen und strafrechtlichen Aspekte (z.B. die spezifische Zusammensetzung des k.k. Gefällen-Bezirksgerichtes in Feldkirch bei liechtensteinischen Zolldelikten oder der spezielle Instanzenzug vom Fürstlichen Landgericht über das Kantonsgericht St. Gallen an das Schweizer Bundesgericht). Einer der Schwerpunkte liegt auf der Erörterung des Normenbestandes, welcher für Hausdurchsuchungen durch österreichische Finanzorgane und schweizerische Zollorgane in Liechtenstein massgeblich war bzw. ist. Näher behandelt wird aber auch die Frage des fürstlichen Begnadigungsrechts hinsichtlich der in Liechtenstein begangenen Zolldelikte.
Der Vortrag ist Teil der vom Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut gemeinsam durchgeführten Vortragsreihe «100 Jahre Zollanschlussvertrag Schweiz–Liechtenstein».
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.
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Bildquelle: Liechtenstein-Institut, Gamprin-Bendern